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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GLANZWERK Facility Inhaber: Robin Walch Geschäftsanschrift (Firmensitz / ladungsfähige Anschrift): Josef-Heid-Straße 7 76646 Bruchsal Deutschland Büroanschrift / Verwaltungsbüro: Gottlieb-Daimler-Straße 17 76703 Münzesheim Deutschland Das Verwaltungsbüro dient der organisatorischen Abwicklung des Geschäftsbetriebs. Der rechtliche Firmensitz sowie die ladungsfähige Anschrift befinden sich in der Josef-Heid-Straße 7, 76646 Bruchsal. E-Mail: info@glanzwerk-facility.de Telefon: +49 174 4691326 Stand: August 2026 ⸻ § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen GLANZWERK Facility (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Reinigungsdienstleistungen. (2) Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. ⸻ § 2 Leistungsumfang GLANZWERK Facility bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an: * Unterhaltsreinigung * Glasreinigung * Treppenhausreinigung * Büroreinigung * Praxisreinigung * Wohnungs- und Flächenreinigung * Laden- und Gewerbeflächenreinigung * Grundreinigung * Bauendreinigung Weitere Leistungen können individuell vereinbart werden. ⸻ § 3 Vertragsschluss (1) Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich. (2) Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage der erhaltenen Informationen ein individuelles Angebot. (3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot durch den Auftraggeber schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger nachweisbarer Form angenommen wurde. ⸻ § 4 Preise (1) Maßgeblich sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. (2) Angebote basieren auf den bei der Besichtigung oder Auftragserteilung bekannten Gegebenheiten. (3) Sollten sich Umfang, Verschmutzungsgrad oder Arbeitsaufwand wesentlich von den ursprünglichen Angaben unterscheiden oder zusätzliche Leistungen gewünscht werden, kann eine entsprechende Preisanpassung vereinbart werden. ⸻ (§ 5 Zahlungsbedingungen (1) Die Vergütung ist unmittelbar nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. (2) Die Zahlung kann per Überweisung, Barzahlung oder einer anderen ausdrücklich vereinbarten Zahlungsart erfolgen. (3) Bei wiederkehrenden oder langfristigen Aufträgen können abweichende Zahlungsvereinbarungen (z. B. monatliche Rechnungsstellung) individuell schriftlich vereinbart werden. (4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen. ⸻ § 6 Ausführung der Leistungen (1) Die Leistungen werden zu den vereinbarten Terminen erbracht. (2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Bereiche zugänglich sind. (3) Wartezeiten oder zusätzliche Fahrten, die durch den Auftraggeber verursacht werden, können gesondert berechnet werden. ⸻ § 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, * einen ungehinderten Zugang zu den vereinbarten Räumlichkeiten zu ermöglichen, * notwendige Informationen rechtzeitig mitzuteilen, * wertvolle oder empfindliche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder auf diese hinzuweisen. ⸻ § 8 Arbeitsmittel GLANZWERK Facility stellt grundsätzlich sämtliche Reinigungsmittel, Maschinen, Geräte und sonstigen Arbeitsmaterialien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen bereit. ⸻ § 9 Schlüssel und Zutrittsmittel (1) Überlassene Schlüssel, Zugangskarten oder Codes werden sorgfältig verwahrt. (2) Sie werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet. (3) Nach Vertragsende oder auf Wunsch des Auftraggebers werden sämtliche Zutrittsmittel unverzüglich zurückgegeben. ⸻ § 10 Dokumentation Zur Qualitätssicherung sowie zur Dokumentation der Leistung können Vorher- und Nachher-Fotos erstellt werden. Die Aufnahmen dienen ausschließlich internen Dokumentations-, Nachweis- und Reklamationszwecken und erfolgen unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. ⸻ § 11 Reklamationen (1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen. (2) Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. (3) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. ⸻ § 12 Terminabsagen (1) Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei abgesagt werden. (2) Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin, kann GLANZWERK Facility – soweit gesetzlich zulässig – eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. ⸻ § 13 Haftung (1) GLANZWERK Facility haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Im Übrigen haftet GLANZWERK Facility bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GLANZWERK Facility nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. (4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. ⸻ § 14 Höhere Gewalt Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Streiks oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach den gesetzlichen Vorschriften. ⸻ § 15 Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet. ⸻ § 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Bruchsal. ⸻ § 17 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. (3) Nebenabreden bestehen nicht, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.